Schwerpunkte der Anwaltstätigkeit

FAMILIENRECHT

Das Zerbrechen einer Famile, einer Ehe oder einer nicht-ehelichen Partnerschaft bringt regelmäßig auch Rechtsprobleme mit sich. Es geht um Kindes- und Ehegattenunterhalt, Sorgerechtsfragen, die Zuweisung der Wohnung, Vermögensauseinandersetzung, die Bereinigung gemeinschaftlicher Schulden und anderes. In diesem Bereich sind nicht nur fundierte Rechtskenntnisse, sondern auch Praxiserfahrung und Einfühlungsvermögen gefragt, da viel vom konkreten Einzelfall abhängt und sich die Ergebnisse nicht einfach aus dem Gesetz ablesen lassen.

ARBEITSRECHT

Im Arbeitsrecht spielen immer wieder Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes eine Rolle. So ist zum Beispiel die langjährige Rechtsprechnung des Bundesarbeitsgerichtes zum Verfall von Urlaubs- und Urlaubsageltungsansprüchen aus den Angeln gehoben worden. Immer auf dem neuesten Stand zu sein und die aktuelle Rechtsprechung zu kennen, ist besonders im Arbeitsrecht Voraussetzung für eine qualifizierte anwaltliche Vertretung.

ERBRECHT

Wenn es um Ansprüche nach einem Erbfall geht, gibt es häufig verbissene Auseinandersetzungen. Mitunter liegt das an fehlerhaft konzipierten, lückenhaften und unklaren Testamenten. Meistens aber geht es bei den Streitigkeiten um das Pflichtteilsrecht. Pflichtteilsberechtigte Personen vermuten - zu Recht oder zu Unrecht - durch Schenkungen benachteiligt oder über den Umfang des Nachlasses getäuscht worden zu sein. Klagen auf Auskunft und Pflichtteilsergänzung stehen dann auf dem Programm.

VERBRAUCHERINSOLVENZ

Privatpersonen, denen die Schulden über den Kopf gewachsen sind und die keine Chance mehr sehen, jemals wieder schuldenfrei zu werden, können ein Insovenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung beantragen. Vor Einleitung des gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens muss mit Unterstützung einer geeigneten Stelle – Rechtsanwalt oder staatlich anerkannte Schuldnerberatung – ein Versuch unternommen werden, eine außergerichtliche Schuldenbereinigung mit den Gläubigern herbeizuführen.

Gewarnt werden muss vor unseriösen Beratungsstellen, die immer wieder auftauchen und überhaupt nicht autorisiert sind, die für das gerichtliche Verfahren erforderliche Bescheinigung auszustellen. Hier wird mit der Not der Schuldner Geld verdient. Wer nicht zum Rechtsanwalt gehen will, sollte deshalb beim Amtsgericht erfragen, welche Beratungsstellen staatlich anerkannt sind.

Auch Verbraucherinsolvenzverfahren sind oft mit Fragen verbunden, die verschiedene Rechtsbereiche berühren und rechtlich kompliziert sein können, so dass bei vielen Schuldnern die Betreuung durch eine Schuldnerberatungsstelle nicht ausreicht, sondern der Rechtsanwalt der richtige Ansprechpartner ist.

WOHNUNGSEIGENTUMS- UND MIETRECHT

Bei der gemeinschaftlichen Verwaltung des Wohnungseigentums durch die Eigentümer gibt es nicht selten Reibungspunkte. Welche Spielräume haben die einzelnen Eigentümer, welche Grenzen setzen Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung? Welche Mehrheitsbeschlüsse müssen hingenommen werden und wann ist Einstimmigkeit erforderlich?

Das Wohnungsmietrecht ist ständigen Anpassungen durch den Gesetzgeber unterworfen. Wie immer in derartigen Fällen ergeben sich anschließend in der Praxis neue Rechtsfragen, etwa zur Fortgeltung alter Kündigungsfristen, die von der gesetzlichen Neuregelung abweichen. Ebenso sind Fragen zum Umfang von Renovierungspflichten etc. Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen, die man kennen muss, um die Mandantschaft richtig zu beraten.